Lehrabbruch – was tun?

Der Lehrvertrag ist aufgelöst, das Leben durcheinander, deine Zukunft unklar. Ein Lehrabbruch sehen wir nicht als Sackgasse sondern als neue Herausforderung. Wir unterstützen dich, wieder klar zu kommen. Ruf an, zusammen klären wir die weiteren Schritte.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Du kannst weiterhin für 3 Monate in die Berufsschule gehen.
  2. Wenn dir dein Beruf gefällt und du einen neuen Lehrort suchst, fragst du bei deinem/deiner BerufsinspektorIn nach Adressen (Telefon der Lehraufsicht 043 259 77 11, Berufsinspektoren nach Berufsgruppen).
  3. Du hast das Recht dich beim RAV, regionales Arbeitsvermittlungszentrum zu melden. Dort erhältst du Zugang zu Arbeitsprojekten und anderen Leistungen. Hier kannst du schauen bei welchem RAV du dich melden kannst.

Download: Lebenslauf für Lehrabbrechende: (Beispiel als Word-File, 138 KB)
Link: Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich: Rechtliche Fragen, Fragen zum Lehrvertrag

Häufige Fragen von Lehrabbrechenden und Antworten von uns:

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Kann ich nach der Lehrvertragsauflösung weiterhin in die Berufsschule?

In der Regel drei Monate nach Auflösung des Lehrvertrages. Wichtig ist der lückenlose Schulbesuch und deine Motivation zum Weitermachen soll erkennbar sein.

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Kann ich meinen Lehrvertrag kündigen? Und Wie?

» Der Lehrvertrag wird in der Regel, bei einem Gespräch, im gegenseitigen Einverständnis (von allen, die unterschrieben haben) aufgelöst.
» Es gibt keine Kündigungsfrist.
» Bei speziellen Auflösungsgründen, informiere dich vorher bei der Lehraufsicht (Berufscontroller)

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Wie finde ich eine neue Lehrstelle?

» Kontakt mit deinem Berufscontroller aufnehmen. Er kann dir Adressen geben.
» Beziehungsnetz informieren
» Firmenverzeichnis der Ausbildungsbetriebe beim biz holen
» Berufsverbände anfragen, ob sie eine Liste der Ausbildungsbetriebe haben.
» Geschäften/Betrieben telefonisch anfragen, ob du dich bewerben kannst, nach einer Lehrvertragsauflösung.